Notenverwaltung bei Stellvertretungen
Grundsatz: Sind mehrere Lehrpersonen einem Kurs zugewiesen (z.B. bei Stellvertretungen), kann die Lehrperson nur die eigenen Prüfungen verwalten (gewichten, Noten eintragen), nicht diejenigen der anderen Lehrperson (siehe unten). Die Noten der anderen Lehrperson erscheinen jedoch auf dem Notenblatt der Klasse.
Bei Stellvertretungen ist das korrekte Vorgehen ist in den Erlassen unter Punkt 2.2.7 / "5. Aufgaben der abwesenden Lehrperson gegenüber der externen Stellvertretung" geregelt.
Die nachfolgende Liste dient als Checkliste und Hilfe, sie erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die abwesende Lehrperson informiert im Zuge der Übergabe die stellvertretende Lehrperson über:
Klassenspezifische Belange wie
- ....
- Klärung der bereits festgelegten sowie noch anstehenden Prüfungstermine: Lehrpersonen haben in schulNetz nur Zugriff auf Prüfungen, die sie selbst eingetragen haben. Prüfungen, die während der Dauer der Stellvertretung stattfinden, können jedoch in schulNetz auf die stellvertretende Lehrperson übertragen werden.
- Klärung der Rückübergabe: Zu beachten ist insbesondere, dass Lehrpersonen in schulNetz nur Zugang zu den Prüfungen haben, die sie selbst eingetragen haben. Bei der Rückübergabe werden die während der Stellvertretung erfassten Prüfungen wieder der ursprünglichen Lehrperson übertragen.
- Die Stellvertretung überprüft gemeinsam mit der Lehrperson die Einträge in schulNetz (Noten, Prüfungen, Gewichtungen). Besondere Sorgfalt ist dabei bei Prüfungsgruppen erforderlich.

