Notebook Kanton

Die Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit der Gymnasien erhalten ein persönliches Notebook vom Kanton. 
Sie setzen ihr Notebook im Unterricht ein und nehmen es auch mit nach Hause. Das Gerät ist für den schulischen Gebrauch bestimmt.
Die Eltern sind für die Verwendung der Notebooks ausserhalb der Schulzeit verantwortlich.

Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Notebooks infolge ausser Acht lassen der gebotenen Sorgfalt, tragen die Erziehungsberechtigten die Kosten des Schadens (Reparaturkosten, Ersatz des Minderwertes, Neuanschaffungskosten).

Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Beim Austritt der Schule bzw. mit Beendigen der obligatorischen Schulzeit, muss das Notebook sowie die Zubehörteile in einwandfreiem Zustand der Schule zurückgegeben werden, sofern die Schülerin oder der Schüler das Gerät nicht erwirbt.

Die Schule behält sich vor, bei groben Verletzungen der Nutzungsvereinbarung gemäss derDisziplinarordnung vorzugehen

Folgende Komponente werden abgegeben:

  1. Notebook (inkl. internem Stift)
  2. Ladekabel
  3. Lenovo Precision Pen 2 (Zusatzstift), ab Schuljahr 2026-27 wird er separat verrechnet und bleibt Eigentum der Schülerin, des Schülers
  4. Notebooktasche

Technische Angaben

Lenovo ThinkPad L13 Yoga Gen3

Processor:  12th/13th Gen Intel i5-1235U 1.3 GHz
RAM:           8   /16 GB
Harddisk:    256 GB SSD
Bildschirm: 13.3 IPS Touchscreen 1920 x 1200 
Pen:             integrierter aktiver Eingabe-Stift
Schnittstellen:

  • 2 x USB 3.2 Gen 1
  • 1 x USB-C 3.2 Gen 1
  • 1 x USB-C 4 (Thunderbolt 4)
  • 1 x HDMI
  • 1 x Klinke 3.5mm (Kopfhörer)

Reglement zur Nutzung der LAGUS-Geräte

Ab Schuljahr 2026

Schuljahr 2024-28 mit Admin-Rechten

Unterseiten


Notebook Kanton

Die Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit der Gymnasien erhalten ein persönliches Notebook vom Kanton. 
Sie setzen ihr Notebook im Unterricht ein und nehmen es auch mit nach Hause. Das Gerät ist für den schulischen Gebrauch bestimmt.
Die Eltern sind für die Verwendung der Notebooks ausserhalb der Schulzeit verantwortlich.

Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Notebooks infolge ausser Acht lassen der gebotenen Sorgfalt, tragen die Erziehungsberechtigten die Kosten des Schadens (Reparaturkosten, Ersatz des Minderwertes, Neuanschaffungskosten).

Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Beim Austritt der Schule bzw. mit Beendigen der obligatorischen Schulzeit, muss das Notebook sowie die Zubehörteile in einwandfreiem Zustand der Schule zurückgegeben werden, sofern die Schülerin oder der Schüler das Gerät nicht erwirbt.

Die Schule behält sich vor, bei groben Verletzungen der Nutzungsvereinbarung gemäss derDisziplinarordnung vorzugehen

Folgende Komponente werden abgegeben:

  1. Notebook (inkl. internem Stift)
  2. Ladekabel
  3. Lenovo Precision Pen 2 (Zusatzstift), ab Schuljahr 2026-27 wird er separat verrechnet und bleibt Eigentum der Schülerin, des Schülers
  4. Notebooktasche

Technische Angaben

Lenovo ThinkPad L13 Yoga Gen3

Processor:  12th/13th Gen Intel i5-1235U 1.3 GHz
RAM:           8   /16 GB
Harddisk:    256 GB SSD
Bildschirm: 13.3 IPS Touchscreen 1920 x 1200 
Pen:             integrierter aktiver Eingabe-Stift
Schnittstellen:

  • 2 x USB 3.2 Gen 1
  • 1 x USB-C 3.2 Gen 1
  • 1 x USB-C 4 (Thunderbolt 4)
  • 1 x HDMI
  • 1 x Klinke 3.5mm (Kopfhörer)

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